Kommentar Der von Lore Grohsmann4 genannte Personenname »Tancher«, der in dieser Schreibung bei Förstemann nicht belegt ist, entspricht nicht dem für das Althochdeutsche vorauszusetzenden Lautstand in Bezug auf ein Kompositum aus den germanischen Personennamenstämmen *Þanka- und *Harja-5.