mhd. meierhof ›Hof, den der Meier (= Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter führt) vom Grundherrn zur Benutzung hat ‹1
— oder —
fnhd. meierhof ›duch einen Meier verwalteter Herrenhof‹2
Namenbedeutung
›Wirtschaftshof, der im Auftrag des Grundherrn von einem Meier geführt wird‹