fnhd. gut ›landwirtschaftliche Wirtschaftseinheit, aus Grund und Boden, in der Regel unter Einschluß der darauf befindlichen Immobilie bestehender Landbesitz, Hof; kleinerer bis mittlerer, freier oder unfreier Bauernhof‹; ›adliger Gutshof‹; ›aus mehreren Höfen bestehender Grundbesitz eines Adligen (dann häufig im Plural)‹; metonymisch: ›Recht am erwirtschafteten Ertrag eines landwirtschaftlich genutzten Gutes‹1
Namenbedeutung
›Bauernhof einschließlich zugehörigem Grund und Boden‹