Gegen den von Heimrath1 angenommenen Bezug des Belegs [um 1170] (Kop. 15. Jh.)Vmberg2 auf Amberg spricht nicht nur die AnlautschreibungV, sondern auch die Nennung zusammen mit dem oberbayerischen Ort Peiting3. Sollte der Beleg [um 1182]Anniberc hierher gehören, ist er wohl für *Auuiberc o. ä. verlesen oder verschrieben4.
Kommentar Reitzenstein4 setzt ein ähnliches Bestimmungswort an ( »FEHLERHAFTES ELEMENT«). Heimraths5 Deutung des Bestimmungswortes als Genetiv von mhd.ouwe ›von Wasser umflossenes Land, wasserreiches
Wiesenland‹ trifft kaum zu, da bei einem appellativischen Bestimmungswort eines alten Ortsnamens Reihung zu erwarten wäre ( »die unechte
Nominalkomposition [kann] nicht als altes Bildungsprinzip gelten«6).