Während Heimrath1 die Belege von 1239 und 1418 hierher bezieht, werden sie von Reitzenstein2 zu Steinekirch/Lkr. Augsburg gestellt. Im Ortsartikel zu Steinekirch/Lkr.
Augsburg ist bei Eckert3 die Nennung von 1418 nicht, die von 1239 mit einem Fragezeichen versehen
aufgeführt.