In den Reg. Augsburg1 werden die Belege von [um 1063] und [1096‒1133] auf Kutzenhausen/Lkr. Augsburg bezogen. Diese Zuordnung wird von Eckart2 mit dem berechtigten Einwand abgelehnt, dass »FEHLERHAFTES ELEMENT« handle. Wegen der stark von den übrigen Belegen für Großkitzighofen abweichenden Formen muss aber ebenso unsicher bleiben, ob sie hierher gestellt werden können. Belege ohne unterscheidenden Zusatz »Oster-« oder »Groß-« können auch zu
Kleinkitzighofen gehören.