Aus kontextuellen und sprachlichen Gründen kann der Beleg 1160Gotscalcus de
Wibedorf1 (Papesch: »Gottscaldus de Wibesdorf«) nicht mit Papesch2 auf Wiefelsdorf bezogen werden. ‒ Nutzinger3 stellt den von ihm aus dem Original4 als »Wibelsdorf« zitierten Beleg von [um 1225] irrtümlich zu Wilbersdorf.