In der Uraufnahme von 1808‒18641 ist die Siedlung noch nicht eingetragen; offensichtlich handelt es sich um eine neuere Gründung. Der Beleg [1099‒1140] (Kopie [um 1170], Übersetzung [2. Hälfte 15. Jh.])Singaͤr [von]
Paldhaim2 kann daher nicht mit Johann Geier3 hierher gestellt werden.