Die Siedlung erscheint bereits im Häuser- und Rustikalsteuerkataster von 18081. Möglicherweise wurden Bornmühle und Bornmühlschleife, was die Einträge in die Amtlichen Ortsverzeichnisse betrifft, zunächst als zusammengehörig betrachtet, zumal der OrtsnameBornmühle in der Uraufnahme von 1808‒18642 bei der heutigen Bornmühlschleife eingetragen ist.