Die Belege [um 1160] (Kop. um 1170)Megingoz de
Wolfhartisdorf1 und [1162–1164] (Kop. um 1190)Meingoz de
Wofhartestorf2 sind aufgrund des im zweiten Fall mitgenannten OrtesTotmannesdorf (wohl identisch mit Darmannsdorf) und wegen des (späteren) Nachweises eines Schlosses und einer Hofmark eher zu Wolfersdorf (Gde. Bernhardswald, Lkr. Regensburg) zu stellen als hierher. ― Unklar ist die Zuordnung des a. 1054 in einer Kaiserurkunde genannten, im Nordgau gelegenen OrtesWolframmesdorf3.4
Kommentar Da unbetonte Mittelsilben im 14. Jahrhundert i. d. R. bereits abgeschwächt waren, kommen für die Erklärung des BestimmungswortsWolfers- auch Personennamen mit einem anderen Zweitglied wieWolfhart4 oderWolfram5 in Betracht6.