Der Beleg 1671Achers ist wohl als Fehlschreibung des jüngeren Ortsnamens zu betrachten1, wobei anlautendesn als Auslaut z. B. eines vorangehenden Präpositionin fehlinterpretiert wurde.
Kommentar Was den älteren OrtsnamenZwickmannsried betrifft, so kann als Bestimmungswort nicht, wie von Dertsch7 erwogen, der PersonennameWīcman8 angesetzt werden, denn der Langvokal mhd.ī wäre zuae, geschriebenei, diphthongiert worden9, während die Belegreihe auf einen enthaltenen Kurzvokali weist. Die Formen aufW- (Belege von 1400 und 1544) können mit falscher Abtrennung (Deglutination) erklärt werden, d. h. der Anlautz wurde als zuz’ verkürzte Präpositionze aufgefasst.