Kommentar Aus lautlichen Gründen kann das Bestimmungswort nicht mit Dertsch4 zu einem Personennamen »Hold(w)in« gestellt werden. Gegen seinen anderen Vorschlag, den PersonennamenAltirīch5 (anzusetzen wäre die mhd. Fortsetzung *Elt(e)rīch), spricht die Tatsache, dass nur ein einziger Beleg mit anlautendemE vorliegt.