Kommentar Da keine Belege mit indirekt anlautendemw vorliegen, kann der Ortsname kaum, wie von Dertsch5 erwogen, zum PersonennamenAlbwin bzw.Albwīn6 gestellt werden. Auch der von Dertsch daneben in Betracht gezogene PersonennameAlberīch7, zu dem die FormAlbris von 1545/1551 und 1617 passen würde, liegt wohl nicht zugrunde, denn den Angaben Dertschs zufolge dürfte der Ortsname von Anfang an überwiegend ohner im indirekten Anlaut überliefert sein ( » 1502 ffzum Albis, nur ...« [hier folgt die Aufzählung der in der obigen Belegreihe aufgeführten abweichenden Formen]).