meierhof ›Hof, den der Meier (= Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter führt) vom Grundherrn zur Benutzung hat ‹1
––– oder –––
fnhd.
meierhof ›duch einen Meier verwalteter Herrenhof‹2
Namenbedeutung
›Wirtschaftshof, der im Auftrag des Grundherrn von einem Meier geführt wird‹3