meierhof ›Hof, den der Meier (= Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter hat) vom Grundherrn zur Benutzung hat‹1
––– oder –––
fnhd.
meierhof ›durch einen Meier verwalteter Herrenhof‹2
Namenbedeutung
›Wirtschaftshof, der im Auftrag des Grundherrn von einem Meier geführt wird‹3