Ortsname
Historische Schreibformen
Mundartformen
Namenerklärung
Kommentar
Da keine Belege mit indirekt anlautendem w vorliegen,
kann der Ortsname kaum, wie von Dertsch5 erwogen, zum Personennamen Albwin bzw. Albwīn6 gestellt werden. Auch der von Dertsch daneben in Betracht gezogene
Personenname Alberīch7, zu dem die Form Albris von 1545/1551 und 1617
passen würde, liegt wohl nicht zugrunde, denn den Angaben Dertschs zufolge dürfte
der Ortsname von Anfang an überwiegend ohne r im
indirekten Anlaut überliefert sein ( »1502 ff zum Albis, nur ...«[hier folgt die
Aufzählung der in der obigen Belegreihe aufgeführten abweichenden Formen]).