hof ›Ökonomiehof, Inbegriff des Besitzes an Grundstücken und Gebäuden‹1
2.
Bestimmungswort
mhd.
meier ›Meier, Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter führt, in dessen Namen die niedere Gerichsbarkeit ausübt‹2 im Gen. Sg. meiers