Kommentar Als älteste Form muss *Houwidorf angesetzt werden. Der Erstbeleg erklärt sich durch die graphische VarianteHaw4. Seitz5 Ansatz als mhd.hou ›Holzbetrieb, Hiebabteilung eines Waldes‹6 und der daraus resultierenden Einordnung als klassische Rodesiedlung muss auf Grund der vorliegenden Belege abgelehnt werden.