Der Ortsname kann nicht mit Nübling5 zu der Personenbezeichnung ahd. *holzāri,
mhd.holzer ›Holzhauer‹ gestellt werden, weil damit zum einen die Namenformen mit-h-(1316Holtzharn usw.) und zum anderen der dialektale Langvokalā, der nicht auf ahd.ā zurückgehen kann6, nicht erklärbar sind.