Ortsname
Historische Schreibformen
Kommentar
Bei dem Beleg [um 1270] handelt es sich zeitlich gesehen wohl um das zweite
bayerische Herzogsurbar, jedoch war der Beleg darin nicht auffindbar.
Mundartformen
Namenerklärung
Kommentar
Ausgehend vom Beleg 1484 kann behauptet werden, dass es sich eventuell wirklich nur
um ein Haus handelte. So realisiert auch eine Gewährsperson nur den Sg. des Grundwortes4.