Ingstetten 1
1. Benennungswort
mhd.
dincstat ›Gerichtsstätte‹1 im Dat. Pl. dincstetten (einmalig ohne Endung)Namenbedeutung
›(Siedlung) an den Gerichtsstätten‹
2Kommentar Auf Grund des Schwundes des anlautenden d erfolgt eine Eindeutung des bekannten Grundwortes -stetten.