Ingstetten 1
1. Benennungswort
mhd.  dincstat  ›Gerichtsstätte‹1 im Dat.  Pl.   dincstetten   (einmalig ohne Endung) Namenbedeutung
›(Siedlung) an den Gerichtsstätten‹
2Kommentar Auf Grund des Schwundes des anlautenden d erfolgt eine Eindeutung des bekannten Grundwortes-stetten.