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Geschichte Bayerns
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[GBay] Rezension: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern
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- Subject: [GBay] Rezension: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern
- From: "Dr. Daniel Schlögl" <schloegl_AT_ifz-muenchen.de>
- Date: Thu, 04 Jun 2009 10:44:28 +0200
- Organization: Institut für Zeitgeschichte
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Nachfolgend eine Rezension als Uebernahme von H-Soz-u-Kult:
Betreff: Rez. NG: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern
Datum: Mon, 01 Jun 2009 18:26:00 +0200
Von: HSK (Ewald Frie) <hsk.mail_AT_geschichte.hu-berlin.de>
From: Gabriele Haug-Moritz <gabriele.haugmoritz_AT_uni-graz.at>
Date: 02.06.2009
Subject: Rez. NG: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern
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Demel, Walter; Kramer, Ferdinand (Hrsg.): Adel und Adelskultur in Bayern
(= Zeitschrift fuer bayerische Landesgeschichte, Beiheft 32). Muenchen:
C.H. Beck Verlag 2008. ISBN 978-3-406-10673-6; geb.; IX, 532 S.; EUR 16,00.
Rezensiert fuer H-Soz-u-Kult von:
Gabriele Haug-Moritz, Institut fuer Geschichte,
Karl-Franzens-Universitaet Graz
E-Mail: <gabriele.haugmoritz_AT_uni-graz.at>
Der vorliegende, laut Geleitwort von der Kommission fuer bayerische
Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
initiierte Band wurde als wissenschaftlicher Begleitband zur bayerischen
Landesausstellung des vergangenen Jahres ("Adel in Bayern. Ritter,
Grafen, Industriebarone"[1]) konzipiert. Zog die Ausstellung die Linie
von den mittelalterlichen Anfaengen adeligen Lebens in Bayern bis zur
Gegenwart aus, so konzentriert sich der Band auf dessen neuzeitliche
Geschichte. Zwoelf der fuenfzehn thematischen Beitraege wenden sich,
geordnet nach den Rubriken "Recht und Herrschaft im Land" (S. 13-158),
"Adelsherrschaft und laendliche Gesellschaft" (S. 159-209), "Adelige
Wirtschaft und adelige Statussicherung" (S. 211-268), "Oeffentlichkeit -
Kulturelle Teilhabe – Bildung" (S. 269-346), der fruehneuzeitlichen
Geschichte zu. Die Aufmerksamkeit, die in der Adelsforschung der
vergangenen Jahre gerade dem mit den "Herausforderungen der Moderne"
konfrontierten Adel zuteil wurde, schlaegt sich mit drei Beitraegen
(Wuest, Krauss, Wienfort) im Band eher peripher nieder (S. 347-418).
Insgesamt gesehen freilich spiegelt die ungleichgewichtige Abbildung des
16. Bis 18. und des - lange Zeit als "buergerliches" Zeitalter geltenden
- 19. Jahrhunderts durchaus die derzeit existierende Forschungssituation
zur Adelsgeschichte wider.
Eine knappe Einleitung (S. 1-9) und eine ausfuehrlichere
Zusammenfassung, die auch die Beitraege des Sammelbandes einzeln
vorstellt (S. 419-434), aus der Feder der beiden Herausgeber runden den
mit einer Auswahlbibliographie versehenen und durch ein Personenregister
erschlossenen Band ab.
Der Band, dessen Beitraegerinnen und Beitraeger[2] groesstenteils die
Neuansaetze der allgemeinen Adelsforschung fruchtbringend auf den
landesgeschichtlichen Bezugsrahmen anwenden, liefert aus bayerischer
Perspektive einen weiteren Baustein zur derzeit sehr intensiv
erforschten Geschichte des europaeischen Adels.[3] Raeumlich wird unter
Bayern dabei das heutige, historisch auch Teile des fraenkischen und
schwaebischen Raumes umfassende Bundesland verstanden. Dass trotz der
raeumlichen Begrenzung allein schon aufgrund des weit gespannten
zeitlichen Rahmens auch fuer diese Publikation gilt, was sich nahezu
ueber jeden Sammelband sagen laesst - es werden eher Schlaglichter auf
die Thematik geworfen, denn ein auch nur annaehernd kohaerentes Bild des
vorgestellten Phaenomens gezeichnet -, ist den Herausgebern nicht zum
Vorwurf zu machen. Bedauerlicher hingegen ist, dass die Leserin/der
Leser nicht darueber informiert wird, warum fuer die Adelsgeschichte so
zentrale Themenbereiche wie beispielsweise "Adel und Hof" oder "adeliges
Frauenleben" nur am Rande oder, im letztgenannten Fall, "nur" in
Hinblick auf die Rolle des Konnubiums (Merz, Ksoll-Marcon, Schraut) in
den Blick kommen. Doch nicht nur Schluesselthemen der allgemeinen
Adelsgeschichte sind im Band nicht repraesentiert, sondern auch
Schluesselereignisse der bayerischen Adelsgeschichte, allen voran die so
genannte "Adelsverschwoerung" von 1563/64[4], fehlen. Welche
konzeptionellen Ueberlegungen oder pragmatischen Notwendigkeiten diese
Leerstellen evozierten, waere (zumindest) einiger weniger Worte wert
gewesen.
All dies tut den vielen, zum Teil vorzueglichen Beitraegen des Bandes
keinen Abbruch. Als ein besonderes Verdienst erscheint mir, dass die
Beitraege die Vielgestaltigkeit dessen, was Adel (nicht nur in Bayern)
bedeutet, eindruecklich abbilden. Dass sich dabei gleich mehrere
Beitraege (Merz, Wieland, Greindl, Krauss) dem, in der bayerischen
landesgeschichtlichen Forschung eher zu den "randstaendigen Themen"
(Merz, S. 13) gehoerenden, nicht-fuerstlichen Hochadel zuwenden
respektive diesen auch zum Gegenstand der Betrachtung machen, erscheint
mir besonderer Erwaehnung wert. Ebenso veranschaulichen gleich etliche
der Beitraege, welcher - auch oekonomischer - Anstrengungen es bedurfte
(Steinbrink, Kellner) und welch vielgestaltige Strategien in der Fruehen
Neuzeit wie im 19. Jahrhundert verfolgt wurden, um adeligen Status zu
behaupten, zu festigen und zu tradieren (Ksoll-Marcon, Schraut,
Roemmelt, Spiegel, Greindl, Krauss). Dass dabei nicht alle Adeligen
gleichermassen erfolgreich waren, sondern dass die Aussichten, den
eigenen sozialen Status zu behaupten bzw. auszubauen, im
fruehneuzeitlichen Bayern fuer den in fuerstlichen Diensten stehenden
und in den Landstaenden praesenten alten Adel ebenso besonders viel
versprechend waren wie fuer die Standesherren im 19. Jahrhundert
(Paringer, Krauss), verdeutlicht der Band zudem.
Und schliesslich wirft der Band auch noch ein neues Licht auf den
Zusammenhang von Gerichtswesen und adeliger Selbstbehauptung. Denn auch
wenn die Bereitschaft adeliger Herren, ererbte, gerichtlich anhaengige
Konflikte mit ihren Untertanen schiedlich beizulegen (Kellner; zu den
Hofmarksrechten vgl. Heydenreuter), davon kuendet, dass landesherrliche
Eingriffe in die adelige Gerichtsbarkeit als prekaer wahrgenommen
wurden, so greift doch, wie der Beitrag von Christian Wieland zeigt, die
ausschliessliche Perspektivierung des Gerichtswesens als Mittel, die
"privilegierte Integration" (S. 111) des Adels in das Gemeinwesen zu
bewerkstelligen, zu kurz. Gerade die gestufte Gerichtsbarkeit des Alten
Reiches erlaubte es - bezeichnenderweise primaer den Angehoerigen des
nicht-fuerstlichen Hochadels -, diese Struktur zu nutzen, um dem
Landesfuersten vor den hoechsten Reichsgerichten auf "Augenhoehe" zu
begegnen und das Gericht zu einem "Medium der adeligen Selbstbehauptung
im Prozess der Staatswerdung" (S. 135) zu machen. Dem Gerichtswesen, vor
allem der Patrimonialgerichtsbarkeit, fuer das Verstaendnis adeligen
Lebens in Bayern auch in der ersten Haelfte des 19. Jahrhunderts mehr
Aufmerksamkeit zu widmen als dies bislang geschehen ist, dafuer
plaediert auch Wolfgang Wuest.
Kurzum: Der Band eroeffnet, trotz seiner Luecken, neue Einblicke,
vertieft bestehende Erkenntnisse adelsgeschichtlicher Forschung
landesgeschichtlich und ist daher vorrangig - aber nicht nur -
denjenigen zu empfehlen, die an Adelsgeschichte interessiert sind. Und
da er zudem noch zu einem aeusserst kostenguenstigen Preis zu erwerben
ist, bleibt als Fazit nur - Anschaffung lohnt.
Anmerkungen:
[1] <http://www.hdbg.de/adel/index.php> (26.5.2009).
[2] Das Inhaltsverzeichnis kann auf
<http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de> als Zusatz zu dieser Rezension
abgerufen werden. Im Folgenden wird daher nur der Name der
Beitraegerin/des Beitraegers genannt.
[3] Allein im deutschsprachigen Raum erschienen juengst zwei neuere
Synthesen, die auch den Einstieg in die aktuelle internationale
Adelsforschung erlauben: Ronald G. Asch, Europaeischer Adel in der
Fruehen Neuzeit, Koeln 2008; Michael Sikora, Der Adel in der Fruehen
Neuzeit, Darmstadt 2009.
[4] Hierzu zuletzt: Christian Wieland, Die bayerische Adelsverschwoerung
von 1563. Ereignis und Selbstdeutungen , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr.
2, <http://www.zeitenblicke.de/2005/2/Wieland/index_html> (26.5.2009),
URN: urn:nbn:de:0009-9-1326.
Diese Rezension wurde redaktionell betreut von:
Ewald Frie <ewald.frie_AT_histsem.uni-tuebingen.de>
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