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Geschichte Bayerns


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[GBay] Rezension: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern



Nachfolgend eine Rezension als Uebernahme von H-Soz-u-Kult:


Betreff: Rez. NG: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern
Datum: Mon, 01 Jun 2009 18:26:00 +0200
Von: HSK (Ewald Frie) <hsk.mail_AT_geschichte.hu-berlin.de>

From: Gabriele Haug-Moritz <gabriele.haugmoritz_AT_uni-graz.at>
Date: 02.06.2009
Subject: Rez. NG: W. Demel u. a. (Hrsg.): Adel in Bayern
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Demel, Walter; Kramer, Ferdinand (Hrsg.): Adel und Adelskultur in Bayern (= Zeitschrift fuer bayerische Landesgeschichte, Beiheft 32). Muenchen: C.H. Beck Verlag 2008. ISBN 978-3-406-10673-6; geb.; IX, 532 S.; EUR 16,00.

Rezensiert fuer H-Soz-u-Kult von:
Gabriele Haug-Moritz, Institut fuer Geschichte, Karl-Franzens-Universitaet Graz
E-Mail: <gabriele.haugmoritz_AT_uni-graz.at>

Der vorliegende, laut Geleitwort von der Kommission fuer bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften initiierte Band wurde als wissenschaftlicher Begleitband zur bayerischen Landesausstellung des vergangenen Jahres ("Adel in Bayern. Ritter, Grafen, Industriebarone"[1]) konzipiert. Zog die Ausstellung die Linie von den mittelalterlichen Anfaengen adeligen Lebens in Bayern bis zur Gegenwart aus, so konzentriert sich der Band auf dessen neuzeitliche Geschichte. Zwoelf der fuenfzehn thematischen Beitraege wenden sich, geordnet nach den Rubriken "Recht und Herrschaft im Land" (S. 13-158), "Adelsherrschaft und laendliche Gesellschaft" (S. 159-209), "Adelige Wirtschaft und adelige Statussicherung" (S. 211-268), "Oeffentlichkeit - Kulturelle Teilhabe – Bildung" (S. 269-346), der fruehneuzeitlichen Geschichte zu. Die Aufmerksamkeit, die in der Adelsforschung der vergangenen Jahre gerade dem mit den "Herausforderungen der Moderne" konfrontierten Adel zuteil wurde, schlaegt sich mit drei Beitraegen (Wuest, Krauss, Wienfort) im Band eher peripher nieder (S. 347-418). Insgesamt gesehen freilich spiegelt die ungleichgewichtige Abbildung des 16. Bis 18. und des - lange Zeit als "buergerliches" Zeitalter geltenden - 19. Jahrhunderts durchaus die derzeit existierende Forschungssituation zur Adelsgeschichte wider.

Eine knappe Einleitung (S. 1-9) und eine ausfuehrlichere Zusammenfassung, die auch die Beitraege des Sammelbandes einzeln vorstellt (S. 419-434), aus der Feder der beiden Herausgeber runden den mit einer Auswahlbibliographie versehenen und durch ein Personenregister erschlossenen Band ab.

Der Band, dessen Beitraegerinnen und Beitraeger[2] groesstenteils die Neuansaetze der allgemeinen Adelsforschung fruchtbringend auf den landesgeschichtlichen Bezugsrahmen anwenden, liefert aus bayerischer Perspektive einen weiteren Baustein zur derzeit sehr intensiv erforschten Geschichte des europaeischen Adels.[3] Raeumlich wird unter Bayern dabei das heutige, historisch auch Teile des fraenkischen und schwaebischen Raumes umfassende Bundesland verstanden. Dass trotz der raeumlichen Begrenzung allein schon aufgrund des weit gespannten zeitlichen Rahmens auch fuer diese Publikation gilt, was sich nahezu ueber jeden Sammelband sagen laesst - es werden eher Schlaglichter auf die Thematik geworfen, denn ein auch nur annaehernd kohaerentes Bild des vorgestellten Phaenomens gezeichnet -, ist den Herausgebern nicht zum Vorwurf zu machen. Bedauerlicher hingegen ist, dass die Leserin/der Leser nicht darueber informiert wird, warum fuer die Adelsgeschichte so zentrale Themenbereiche wie beispielsweise "Adel und Hof" oder "adeliges Frauenleben" nur am Rande oder, im letztgenannten Fall, "nur" in Hinblick auf die Rolle des Konnubiums (Merz, Ksoll-Marcon, Schraut) in den Blick kommen. Doch nicht nur Schluesselthemen der allgemeinen Adelsgeschichte sind im Band nicht repraesentiert, sondern auch Schluesselereignisse der bayerischen Adelsgeschichte, allen voran die so genannte "Adelsverschwoerung" von 1563/64[4], fehlen. Welche konzeptionellen Ueberlegungen oder pragmatischen Notwendigkeiten diese Leerstellen evozierten, waere (zumindest) einiger weniger Worte wert gewesen.

All dies tut den vielen, zum Teil vorzueglichen Beitraegen des Bandes keinen Abbruch. Als ein besonderes Verdienst erscheint mir, dass die Beitraege die Vielgestaltigkeit dessen, was Adel (nicht nur in Bayern) bedeutet, eindruecklich abbilden. Dass sich dabei gleich mehrere Beitraege (Merz, Wieland, Greindl, Krauss) dem, in der bayerischen landesgeschichtlichen Forschung eher zu den "randstaendigen Themen" (Merz, S. 13) gehoerenden, nicht-fuerstlichen Hochadel zuwenden respektive diesen auch zum Gegenstand der Betrachtung machen, erscheint mir besonderer Erwaehnung wert. Ebenso veranschaulichen gleich etliche der Beitraege, welcher - auch oekonomischer - Anstrengungen es bedurfte (Steinbrink, Kellner) und welch vielgestaltige Strategien in der Fruehen Neuzeit wie im 19. Jahrhundert verfolgt wurden, um adeligen Status zu behaupten, zu festigen und zu tradieren (Ksoll-Marcon, Schraut, Roemmelt, Spiegel, Greindl, Krauss). Dass dabei nicht alle Adeligen gleichermassen erfolgreich waren, sondern dass die Aussichten, den eigenen sozialen Status zu behaupten bzw. auszubauen, im fruehneuzeitlichen Bayern fuer den in fuerstlichen Diensten stehenden und in den Landstaenden praesenten alten Adel ebenso besonders viel versprechend waren wie fuer die Standesherren im 19. Jahrhundert (Paringer, Krauss), verdeutlicht der Band zudem.

Und schliesslich wirft der Band auch noch ein neues Licht auf den Zusammenhang von Gerichtswesen und adeliger Selbstbehauptung. Denn auch wenn die Bereitschaft adeliger Herren, ererbte, gerichtlich anhaengige Konflikte mit ihren Untertanen schiedlich beizulegen (Kellner; zu den Hofmarksrechten vgl. Heydenreuter), davon kuendet, dass landesherrliche Eingriffe in die adelige Gerichtsbarkeit als prekaer wahrgenommen wurden, so greift doch, wie der Beitrag von Christian Wieland zeigt, die ausschliessliche Perspektivierung des Gerichtswesens als Mittel, die "privilegierte Integration" (S. 111) des Adels in das Gemeinwesen zu bewerkstelligen, zu kurz. Gerade die gestufte Gerichtsbarkeit des Alten Reiches erlaubte es - bezeichnenderweise primaer den Angehoerigen des nicht-fuerstlichen Hochadels -, diese Struktur zu nutzen, um dem Landesfuersten vor den hoechsten Reichsgerichten auf "Augenhoehe" zu begegnen und das Gericht zu einem "Medium der adeligen Selbstbehauptung im Prozess der Staatswerdung" (S. 135) zu machen. Dem Gerichtswesen, vor allem der Patrimonialgerichtsbarkeit, fuer das Verstaendnis adeligen Lebens in Bayern auch in der ersten Haelfte des 19. Jahrhunderts mehr Aufmerksamkeit zu widmen als dies bislang geschehen ist, dafuer plaediert auch Wolfgang Wuest.

Kurzum: Der Band eroeffnet, trotz seiner Luecken, neue Einblicke, vertieft bestehende Erkenntnisse adelsgeschichtlicher Forschung landesgeschichtlich und ist daher vorrangig - aber nicht nur - denjenigen zu empfehlen, die an Adelsgeschichte interessiert sind. Und da er zudem noch zu einem aeusserst kostenguenstigen Preis zu erwerben ist, bleibt als Fazit nur - Anschaffung lohnt.

Anmerkungen:
[1] <http://www.hdbg.de/adel/index.php> (26.5.2009).
[2] Das Inhaltsverzeichnis kann auf <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de> als Zusatz zu dieser Rezension abgerufen werden. Im Folgenden wird daher nur der Name der Beitraegerin/des Beitraegers genannt. [3] Allein im deutschsprachigen Raum erschienen juengst zwei neuere Synthesen, die auch den Einstieg in die aktuelle internationale Adelsforschung erlauben: Ronald G. Asch, Europaeischer Adel in der Fruehen Neuzeit, Koeln 2008; Michael Sikora, Der Adel in der Fruehen Neuzeit, Darmstadt 2009. [4] Hierzu zuletzt: Christian Wieland, Die bayerische Adelsverschwoerung von 1563. Ereignis und Selbstdeutungen , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2, <http://www.zeitenblicke.de/2005/2/Wieland/index_html> (26.5.2009), URN: urn:nbn:de:0009-9-1326.

Diese Rezension wurde redaktionell betreut von:
Ewald Frie <ewald.frie_AT_histsem.uni-tuebingen.de>

URL zur Zitation dieses Beitrages
<http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-2-157>

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