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Rezension: W. Wuest: Geistlicher Staat (x-post aus H-Soz-U-Kult)



Mit freundlicher Genehmigung des Rezensenten weitergeleitet aus H-NET
Liste fuer Sozial- und Kulturgeschichte <H-SOZ-U-KULT@H-NET.MSU.EDU>, Mon,
29 Jul 2002 09:45:46 +0200:

From:    Michael Kaiser <michael.kaiser@uni-koeln.de>
Date:    21.07.2002
Subject: Rez. NG: W. Wuest: Geistlicher Staat
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Wuest, Wolfgang: Geistlicher Staat und Altes Reich. Fruehneuzeitliche
Herrschaftsformen, Administration und Hofhaltung im Augsburger
Fuerstbistum (= Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte
XIX). Muenchen: Kommission fuer bayerische Landesgeschichte bei der
bayerischen Akademie der Wissenschaften 2001. ISBN 3-769-69709-X; geb.;
LXII + 930 S.; EUR 60,00.

Rezensiert fuer H-Soz-u-Kult von:
Michael Kaiser, Historisches Seminar, Universitaet zu Koeln
E-Mail: <michael.kaiser@uni-koeln.de>

Beim ersten Blaettern im vorliegenden Buch wird man vor allem die inneren
Verhaeltnisse im Hochstift Augsburg beleuchtet finden. Wer dann nochmals
auf den Titel schaut, wird mit Verwunderung nach der Einbindung der Arbeit
in die Geschichte des Alten Reiches fragen, die dort explizit angesprochen
ist. Es handelt es sich hierbei um keinen Widerspruch, denn auch wenn sich
die Detailanalyse auf die hochstiftischen Augsburger Verhaeltnisse
kapriziert, oeffnet die dem Werk zugrundeliegende Fragestellung die
Perspektive weit ueber das Hochstift hinaus. Wolfgang Wuest hat es in
seiner Habilitationsschrift von 1996/97 unternommen, nach der
grundsaetzlichen historischen Bewertung der geistlichen Staaten im Alten
Reich zu fragen, deren Schicksal mit dem Ende des Reiches 1806
unwiderruflich besiegelt war. Ausgeloest ist dieses Forschungsinteresse
durch die durchweg negative Beurteilung der geistlichen Territorien in der
Forschung, ein Urteil im uebrigen, dessen Wurzeln sich bis in die
aufklaererische Kritik des 18. Jahrhunderts zurueckverfolgen lassen. Waren
die geistlichen Territorien strukturell unmodern, unzeitgemaess, ein
Hemmschuh der historischen Entwicklung? Man hat diesen Einschaetzungen
ganz ueberwiegend zugestimmt, doch Wuest unternimmt es in diesem Buch,
dieses Verdikt auf den Pruefstand zu stellen. Der Autor verfolgt also
einen revisionistischen Ansatz, der - so sei bereits an der Stelle
festgehalten - das bis dato geltende Urteil einleuchtend und mit grosser
Anschaulichkeit zurechtrueckt. Diese Rehabilitation geistlicher
Territorialstaaten ist am Augsburger Beispiel exemplifiziert, doch bleibt
der Blick nicht auf dieser Region haften. Vielmehr wird immer wieder
angestrebt, die Augsburger Befunde mit denen anderer geistlicher
Reichsterritorien zu vergleichen. Damit ist ein umfaengliches Programm
abgesteckt, das ein grosses Buch hervorgebracht hat. Sein Aufbau soll
zunaechst vorgestellt werden.

Die drei im Untertitel genannten Begriffe Herrschaftsformen,
Administration und Hofhaltung reichen kaum aus, um der in fuenf
Grosskapiteln geleistete geradezu totalen Durchdringung des Hochstifts
Augsburg gerecht zu werden. Wenn der Autor im ersten Kapitel (S. 65-275)
Herrschaftsformen thematisiert, geht er zunaechst vom Rahmen des Reiches
aus - Stichwort ist hier die hochstiftische Reichsstandschaft -,
charakterisiert dann den Umfang der Landesherrschaft, schaut auf die
vielfaeltigen Formen der Grenzziehungen und kommt schliesslich auf der
Ebene der landesherrlichen Aemterverfassung an. Im zweiten, deutlich
kuerzeren Kapitel (S. 277-365) werden diese vornehmlich aus
landesherrlicher Perspektive gewonnenen Befunde ergaenzt, indem die
hochstiftischen Mittelgewalten einbezogen werden. Die Rolle des
Domkapitels verweist mit der Problematik der aeusseren Einflussnahme auf
Koadjutorwahlen noch einmal ueber die hochstiftische Politik im engeren
Rahmen hinaus. Konkret um hochstiftische Verhaeltnisse geht es bei der
Frage nach der Einflussmoeglichkeit der Landstaende - vor allem geht es um
unterschiedliche Gemeindeverbaende und Genossenschaften, die nicht in
einer gemeinschaftlichen Landschaftsverfassung verbunden waren - und ihrer
Einbindung in die hochstiftische Administration. Das dritte Kapitel (S.
367-496) wendet sich dem administrativen Apparat des Hochstifts zu. Auch
hier geht Wuest wieder von der landesherrlichen Spitze, d.h. dem
Fuerstbischof selbst, aus, faechert die verschiedenen Behoerdenebenen des
Hochstifts auf, um dann auf Reformbemuehungen im Verwaltungsapparat, aber
auch im Bereich der oeffentlichen Ordnung einzugehen. Das vierte Kapitel
ist dem Thema des Hofes und der Residenzen im geistlichen Territorium
gewidmet (S. 497-654). Es wird eine dezentrale Residenzlandschaft
nachgezeichnet, dann die Hofaemterhierarchie entfaltet. Mit den
Phaenomenen der Hoffinanzen, der Versorgung, des Zeremoniells und der
Rangordnung, vor allem aber der Festkultur werden verschiedene Aspekte
fuer das hoefischen Leben insgesamt behandelt. Das fuenfte Kapitel (S.
655-708) geht auf die hochstiftische Wirtschaftspolitik und die Fragen der
"Policey", insbesondere mit Blick auf das Problem von Armut und Fuersorge,
ein.

An jedem Kapitelende sind die einzelnen Ergebnisse zusammengefasst.
Angesichts der Breite der Darstellung und der daraus gewonnenen
Einzelbefunde ist es dennoch sinnvoll, nochmals mittels einer "Synopse"
(S. 709 ff.) an die Analyse anzuschliessen und hier die Resultate
zusammenzufuegen. Auf dieser Grundlage wird ein weiteres Mal die eingangs
gestellte Frage nach Spezifika des geistlichen Territoriums gestellt, ja
es wird eine hochstiftische Typologie entworfen, die wiederum helfen soll,
die Frage nach der Reformfaehigkeit und Modernisierbarkeit eines
Hochstifts aufzugreifen. Im zweiten Teilband (S. 745 ff.) folgt dann noch
umfaengliches prosopographisches Material fuer die Hof- und
Territorialbeamten, aber auch Uebersichten ueber die Land- und Stadtaemter
des Hochstifts und deren Amtsinhaber; das Werk beschliesst ein Orts- und
Personenregister.

Der Autor weist zwar das Ansinnen einer histoire totale zurueck, doch
kommt die enzyklopaedische Aufarbeitung der verschiedenen Ebenen
hochstiftischer Obrigkeit und deren Taetigkeit, der regionalen
Besonderheiten, der zeitlichen Entwicklung und ueberhaupt vieler
struktureller Phaenomene diesem Ansatz sehr nahe. Ueberhaupt faellt der
an der Vielfalt der archivalischen Ueberlieferung entwickelte
differenzierende Blick auf. Dies zeigt sich beispielsweise bei der
verwaltungsgeschichtlichen Aufarbeitung. Mit der eingehenden
Beruecksichtigung verschiedener Formen der Herrschaftsstruktur und einer
vielschichtigen Partizipation an der Administration auf verschiedenen
Ebenen - hier sind vor allem das Domkapitel und die Landstaende zu nennen,
im weiteren aber auch die "dezentrale Machtfaktoren" (S. 308) im lokalen
Bereich wie Dorfgerichte und genossenschaftlich organisierte
Gemeindeverbaende zu beruecksichtigen - ergibt sich ein breit gefaechertes
Tableau hochstiftischer Staatlichkeit (vor allem im zweiten Kapitel, S.
279 ff.). Es gehoert weiterhin zu den Staerken der Arbeit, dass die
materiale Kultur, etwa des fuerstbischoeflichen Hofes, sehr konkret und in
grosser Anschaulichkeit entfaltet wird - seien es die Garderobe (S. 581
ff.), die Hofkueche (S. 578 ff.), Musiker am Hofe (S. 616 ff.) oder Opern-
und Theaterauffuehrungen (S. 626 ff. u. 639 ff.) und Tierhatzen (S. 648
ff.).

Auch wenn alles, was das Hochstift Augsburg ausmacht und zu ihm gehoert,
beruecksichtigt zu werden scheint, lassen sich Schwerpunkte ausmachen.
Dies gilt vor allem fuer die chronologische Verortung. Die Arbeit nimmt
sich zwar vor, die gesamte Fruehe Neuzeit zu behandeln, doch als
zeitlicher Schwerpunkt schaelt sich unverkennbar das 18. Jahrhundert
heraus. Ein Grund dafuer wird nicht explizit genannt; offenkundig ist aber
die Quellenlage fuer die Spaetphase eindeutig besser, so dass sich
manches, insbesondere die vielfaeltigen Massnahmen der
Territorialisierungspolitik und der Verwaltungsreformen, erst zum Ende des
Ancien Régime plastisch fassen laesst. So zeigt sich die Vitalitaet des
geistlichen Territoriums, das keineswegs so weit herabgewirtschaftet
hatte, dass sein Ende 1806 gleichsam konsequent erscheinen musste. Gelingt
es dem Autor mithilfe dieser Schwerpunktsetzung im 18. Jahrhundert auch
besser, zumindest indirekt auf die zeitgenoessische aufklaererische Kritik
an den geistlichen Territorien zu replizieren, werden andere Aspekte
ueberraschend knapp abgehandelt - so etwa im Falle von Wirtschaft, Armut
und Fuersorge ("Policey"). Immerhin liesse sich vermuten, dass gerade hier
das Thema der Fortschrittlichkeit und die Frage nach einem spezifischen
Verhaltensmuster eines geistlichen Territoriums ueberdeutlich zutage
treten muesste. Aehnlich verhaelt es sich mit Unruhen und Aufstaenden, die
eigentlich stets als ein Indiz fuer gesellschaftliche Spannungen und
draeuende Umwaelzungen sind. Beispiele dafuer tauchen jedoch eher selten
auf (vgl. S. 321 ff.). Offenkundig vollzogen sich soziale und
herrschaftliche Veraenderungen eher gelinde und nicht eruptiv, auch dies
ein Befund, der im Rahmen hochstiftischer Reformfaehigkeit und -willigkeit
zu sehen sein wird.

Angesichts dieser ausfuehrlichen und differenzierten Analyse
hochstiftisch-augsburgischer Verhaeltnisse kann es nicht verwundern, dass
der intendierte komparatistische Ansatz vielfach nur kurz zur Sprache
kommt. Letztlich kann Wuest oft nicht mehr als Hinweise auf vergleichbare
Befunde andernorts geben. Echte Vergleiche - die ja immer auch die
unterschiedlichen Rahmenbedingungen beruecksichtigen muessten - werden
kaum durchgefuehrt, doch werden immerhin die notwendigen Querverbindungen
angesprochen. Fuer die weitere Forschung ist somit der Weg geebnet.

Es faellt auf, dass einige angesprochene Phaenomene nicht immer mit den
einschlaegigen Forschungsdiskussionen verknuepft werden. Beispielsweise
geht Wuest an mehreren Stellen auf das Thema der Huldigung ein (so S. 135
oder S. 587 ff.), doch das opus magnum von André Holenstein ist nicht
benuetzt, der neben anderen Fallbeispielen immerhin auch auf das Hochstift
Augsburg eingeht [1]. Einschlaegige Titel vermisst man auch zum Problem
von Raum und Grenze (vgl. S. 184 ff.), und von der seit einiger Zeit -
gerade auch konzeptionell - florierenden Hofforschung finden sich nur
wenige Titel rezipiert. Nun ist es nicht so, dass deswegen die
Interpretation der augsburgischen Verhaeltnisse in eine Schieflage geraet.
Doch haetten manche Befunde durch die Rueckkoppelung an andere, aktuelle
Forschungsergebnisse eine noch staerkere Konturierung erfahren. Eine
Erklaerung fuer die zumindest in Teilen unvollstaendige Literaturrezeption
mag man darin finden, dass das vorliegende Werk bereits 1997 im Manuskript
abgeschlossen wurde. Als Beispiel fuer eine in der Analyse sorgfaeltige
und einleuchtende Interpretation, die aber ohne Bezug zur aktuellen
Forschung ist, sei die Bewertung der nur wenige Koepfe zaehlenden Leib-
und Hofgarde genannt (vgl. S. 96-99). Hier deutet Wuest mit der Wendung
"zeitkonforme Repraesentationslust" selbst an, dass es bei der zunaechst
6, dann 42 Mann starken Truppe zum wenigsten um reale Machtmittel als
vielmehr um die symbolische Selbstdarstellung eines (prinzipiell)
armierten Reichsstands ging. Damit kommt er einem derzeit diskutierten
Interpretament sehr nahe, gleichwohl ohne die Bruecke zur Diskussion um
die fruehneuzeitliche Inszenierung von Macht und deren Ritualisierung zu
schlagen.

Wenn man sich vergegenwaertigt, dass es sich beim vorliegenden Werk um die
ausfuehrliche und mit dem wissenschaftlichen Apparat versehene Fassung
handelt, nachdem eine explizit fuer ein breiteres Publikum angelegte
Version bereits 1997 erschienen ist [2], wird man mit weiteren Forderungen
an den Autor zurueckhaltend sein. Dies um so mehr, als das Werk mit einem
eindeutigen und nachvollziehbaren Befund aufwarten kann. Denn es wird
deutlich, dass die geistlichen Staaten im Alten Reich beileibe nicht sehr
viel anders als weltliche Reichsterritorien agierten und funktionierten.
Daher erscheint auch die Annahme einer strukturellen Rueckstaendigkeit
geistlicher Territorien mehr als fragwuerdig. Mit diesem in der Fuelle
seiner Belege ueberwaeltigenden Ergebnis hat Wuest nicht nur fuer das
Hochstift Augsburg eine erschoepfende Monographie erarbeitet, sondern
darueber hinaus fuer die Reichsgeschichte einen archimedischen Punkt
gesetzt, an dem weitere Untersuchungen zu geistlichen Territorien im Alten
Reich Halt finden werden.

Anmerkungen
[1] Andre Holenstein: Die Huldigung der Untertanen. Rechtskultur und
Herrschaftsordnung (800-1800) (Quellen und Forschungen zur
Agrargeschichte, 36), Stuttgart/New York 1991.
[2] Wolfgang Wuest: Das Fuerstbistum Augsburg. Ein geistlicher Staat im
Heiligen Roemischen Reich deutscher Nation, Augsburg: Sankt Ulrich Verlag,
1997.


Diese Rezension wurde redaktionell betreut von:
Ewald Frie <ewald.frie@uni-essen.de>

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