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Geschichte Bayerns
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Neuerscheinung: "Augsburger Beitraege zur LandesgeschichteBayerisch-Schwabens" (Rezension H. Mueller, x-post H-Soz-u-Kult)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf die am 19. Juli d.J. erfolgte Anzeige der Festschrift fuer
Pankraz Fried (siehe Mail-Archiv,
http://www.lrz-muenchen.de/services/netzdienste/email/email-archive/geschichte-bayernsAlists.lrz-muenchen.de/msg00080.html)
leiten wir Ihnen nachfolgend aus H-Soz-u-Kult eine Besprechung dieses
Werks weiter.
Damit verbunden ist eine technische Frage unsererseits an Sie gerichtet:
Die von H-Soz-u-Kult uebernommene Rezension ist mit deutschen
Sonderzeichen geschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die meisten
E-Mail-Programme mittlerweile wohl in der Lage sind, diese Zeichen korrekt
darzustellen. Falls dies bei Ihnen aber NICHT der Fall sein sollte, waere
dies fuer unsere weitere Redaktionsarbeit eine wichtige Information.
Wenn der unten anhaengende Text bei Ihnen also anstatt deutscher
Sonderzeichen irgendwelche kryptischen Buchstabenfolgen oder Auslassungen
aufweisen sollte, waeren wir fuer eine kurze Nachricht an die Adresse
"redaktion@geschichte-bayerns.de" dankbar.
Mit freundlichen Gruessen
Daniel Schloegl
Weitergeleitete Nachricht aus H-Soz-u-Kult, 20.11.2001:
From: Harald Müller <MuellerH@GESCHICHTE.HU-Berlin.de>
Date: 20.10.2001
Subject: Rez. FN: W. Liebhart u.a.(Hgg.): Suevia sacra
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Liebhart, Wilhelm / Faust, Ulrich (Hgg.): Suevia Sacra. Zur Geschichte
der schwäbischen Reichsstifte im Spätmittelalter und in der Frühen
Neuzeit. Pankraz Fried zum 70. Geburtstag (= Augsburger Beiträge zur
Geschichte Bayerisch Schwabens 8 ), Stuttgart: Jan Thorbecke Verlag
2001, XII + 241 S., 1 Abb., ISBN: 3-7995-7509-X, Preis: DM 48.
Rezensiert für H-Soz-u-Kult von:
Harald Müller, Institut für Geschichtwissenschaften, HU-Berlin
Email: <muellerh@geschichte.hu-berlin.de>
Pankraz Fried ist der historischen Landschaft Schwaben durch zahlreiche
eigene Arbeiten und durch mannigfache von ihm angeregte
Forschungsprojekte aufs Engste verbunden. Dem emeritierten
Landeshistoriker und langjährigen Vorsitzenden der Schwäbischen
Forschungsgemeinschaft ein Kolloquium zur sogenannten Suevia sacra zu
widmen, ist daher sicherlich eine treffliche Wahl. Am Ende des Alten
Reiches umfasste das "Geistliche Schwaben" 30 Klöster,
Stifte und Konvente zwischen Iller und Lech. Deren Bemühungen um den
Ausbau ihrer Landeshoheit und die damit einhergehende Positionierung
gegenüber dem Reich und den territorialen Nachbarn bilden den von
Wilhelm Liebhart einleitend umrissenen Frageansatz, der in weiteren 13
Beiträgen aus der landesgeschichtlichen Perspektive vergleichend
behandelt werden soll. Der Band versucht sich der Thematik aus drei
Richtungen, der territorialen, der reichsrechtlichen und der
geistig-kulturellen, zu nähern, widmet sich zunächst jedoch den
allgemeinen Grundlagen.
Ein Forschungsüberblick zur Geschichte der ostschwäbischen Reichsklöster
aus der Feder von Armgard von Reden-Dohna steckt sorgfältig den
inhaltlichen Horizont ab und weist darauf hin, dass neben der
differenzierten Betrachtung der Territorialisierungsprozesse und des
Verhältnisses dieser Gebilde zum Reich die nachbarschaftliche
Verwobenheit der "Klosterstaaten" und deren kollegiale
Interaktion nicht aus dem Blick verloren werden sollten. Zu den
unmittelbaren Bedingungen solcher Forschungsvorhaben gehört die
Überlieferungslage. Reinhard H. Seitz erinnert daran, dass mit der
Einrichtung des Bayerischen Staatsarchivs in Augsburg 1989 eine
Provenienzbereinigung des Archivguts in Bayern einherging, als deren
Resultat sich Augsburg nun gleichsam als Archiv einer historischen
Landschaft präsentiert. Die Titelgestaltung erfährt hieraus eine über
die regionsbezogene Emotionalität hinausgreifende Legitimierung. Am
Beispiel der Archivalien des Fürstbistums Kempten verdeutlicht Seitz
grundlegende Ordnungsprinzipien und benennt für das Tagungsthema
wichtige Bestände und Erschließungsprojekte. Eine Erörterung, ob der
Erwerb weltlicher Besitztümer und Rechte mit den Normen monastischen
Lebens in Einklang zu bringen sei, sollte die thematische Grundlegung
abrunden. Erwartungsgemäß kommt der Beitrag von Reinhard Schneider in
der erneuten Zusammenschau sattsam bekannter Phänomene (Armutsgebot der
Regula Benedicti, Ungestörtheit klösterlicher Existenz sichernde
Vorrechte wie Immunität und Königsschutz, aktiver Ausbau der Besitztümer
zu geschlossenen Territorien) jedoch nicht über das Fazit hinaus, die
Ideale der Klöster seien infolge einer in Jahrhunderten eingeübten
Anbindung an die weltliche Herrschaft kontaminiert worden. Die
Gelegenheit zu einer Aktualisierung dieser immergrünen Frage wird hier
durch sachliche Fehler im Detail, etwa bei der Definition der Exemtion,
und eine nicht immer tragfähige Literaturbasis leider vertan.
Mehr als zwei Drittel des Bandes ist besitz- und
verfassungsgeschichtlichen Fragen gewidmet. Ein erster Block,
zusammengefasst unter dem Leitmotiv "Aspekte und Probleme von
Herrschaft und Landeshoheit" fragt vorrangig nach den rechtlichen
Elementen, welche die Entwicklung zu einer geschlossenen Landeshoheit
begünstigen. Hierbei tritt die Vogtei in den Vordergrund. Erst die
Ausschaltung der Vogtei bzw. die eigene Verfügungsgewalt darüber
öffneten den geistlichen Instituten den Weg von der Besitzakkumulation
zur umfassenden Herrschaftsarrondierung. Georg Kreuzer zeigt für das
Prämonstratenserstift Ursberg wie wertvoll das Recht war, den Stiftsvogt
nach Gutdünken zu bestimmen, und wie andererseits ein starker Vogt die
Ausbildung des Territoriums hemmen konnte. Einen Idealfall bietet
Kempten (Franz Rasso Böck) wo schon im 13. Jahrhundert auf der Basis von
Vogtei und Grafschaft, der Ausbau der Landeshoheit mittels Grund- und
Leibherrschaft vorangetrieben werden konnte. Martina Spies stellt mit
den Waisen- und Landschaftskassen schließlich Einrichtungen vor, die
sich aus der Fürsorgepflicht der Klöster zu Mitteln obrigkeitlicher
Durchdringung des Territoriums entwickelten.
Die Grundmotive territorialer Festigung werden auch im folgenden Teil
durchgehalten, der das Augenmerk auf die Positionierung der
"Klosterstaaten" zum Reich richtet. Vergleiche mehrerer
Institute legen die Wege zur Verbesserung des eigenen Status offen.
Während Wettenhausen sein Streben nach Reichsunmittelbarkeit mithilfe
von Gerichtsrechten zu dokumentieren suchte, speiste sich die
Landeshoheit Kaisheims aus einer Privilegierung Karls IV., was die
propagandistische Namensvariante Kaisersheim erklärt. Wolfgang Wüst kann
hier zugleich ein um Legitimation der eigenen Rechtsposition ringendes
Räsonnieren der klösterlichen Chronistik über Staatlichkeit nachweisen.
Wilhelm Liebhart stellt die aktiv betriebene Emanzipation von St. Ulrich
und Afra in Augsburg gegen das bischöfliche Vogteirecht dem Abwehrkampf
des Klosters Irsee gegenüber. Irsee war bereits Reichsstand und verfügte
über ein weitgehend geschlossenes Territorium, hatte sich aber seit 1611
verstärkter Versuche des Fürstbistums Kempten zu erwehren, das dem
Kloster die Landeshoheit zu entreißen suchte. Ottobeuren war dagegen de
iure reichsunmittelbar, de facto aber ein bischöfliches Eigenkloster.
Die Augsburger Bischöfe, die ihre Rechte aus der Schirmvogtei ableiteten
und dazu eine Urkunde aus salischer Zeit ins Feld führten, mussten im
17. Jahrhundert einen herben Rückschlag hinnehmen, als nach einer
Archivrecherche diese Urkunde als nicht auf Ottobeuren, sondern auf
Benediktbeuren bezogen erwiesen wurde [1]. Ottobeuren erlangte vor dem
Reichskammergericht infolgedessen Reichsunmittelbarkeit, nicht aber die
Reichsstandschaft. Es ist eine interessante Pikanterie am Rande, dass in
dem vorliegenden Band die Kontroverse um das Diplom Heinrichs V. wieder
auflebt. Denn während Pater Ulrich Faust mit der Forschung seit
damaligen Tagen übereinstimmt (S. 143), bezieht Wolfgang Wüst in seinem
Beitrag über "Impetrantische Hausklöster" das Stück nun
wieder auf Ottobeuren - freilich ohne jeglichen Nachweis, dass die
in der Urkunde auftretende Namensform - Ottobeuren
meinen könnte; der Leser bekommt nun dieselbe Geschichte genau
andersherum erzählt (S. 159).
Das Streben nach Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft brachte
nicht nur Solitäre wie die einzige "Reichskartause" Buxheim
hervor, es sah auch manch gescheiterten Versuch. Hier setzt Wüsts
sperriger, aus den Quellen geschöpfter Begriff vom
"impetrantischen Kloster" an, der das Streben nach
Unabhängigkeit ebenso wie die Geringschätzung solch - aus der
Sicht der Kontrahenten - impertinenter oder penetranter Bemühungen
ausdrücken soll. Es geht dabei um die methodisch wichtige Erweiterung
des Blickfeldes auf die unvollkommenen Ausbaustufen, um all jene
Institute, die es nicht schafften, wie St. Ulrich und Afra in Augsburg
Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft zu vereinen.
Als Gegenpol zum politisch und verfassungsgeschichtlich motivierten
Blickwinkel dient der letzte Abschnitt des Bandes, in dem nach
"Klosterstaatlichkeit und Bildung" gefragt wird. Der
unübersehbare Aufschwung der Bildungsbemühungen im Barock steht dem
Betrachter heute noch in Gestalt zahlreicher prunkvoll ausgestatteter
Bibliotheksräume aus dieser Zeit mit ihrer geballten repräsentativen
Wirkung vor Augen. In einem Überblick über die - vornehmlich aus
der Zeit der Säkularisation stammenden - Bestandsangaben skizziert
Helmut Gier die klösterliche Bibliothekslandschaft des
Untersuchungsraumes. Er hebt dabei mit Recht die Problematik der
rückblickenden Interpretation solcher Katalogwerke hervor und betont die
Bedeutung des "Kulturwillens" (S. 178) führender
Persönlichkeiten im Kloster für den Bibliotheksausbau. Wie Gier macht
auch Peter Rummel in seinem Beitrag über die Universität Dillingen den
jesuitischen Impuls für manche Erneuerung des klösterlichen Lebens in
Ostschwaben verantwortlich. Für die Religiosen dieses Raumes war
Dillingen zumindest bis zum 30-jährigen Krieg als Ausbildungsstätte
wichtiger als Ingolstadt.
Abschließend führt Franz Quarthal durch die vielfältige klösterliche
Wissenschaftslandschaft des Untersuchungsraumes, erneut durch
Bibliothekssäle, durch Naturalien- und Münz kabinette sowie nicht
zuletzt durch die historiographischen Sammlungsbemühungen der
Benediktiner; immerhin darf der Abt von St. Blasien, Martin Gerbert, als
geistiger Vater der Germania sacra gelten.
Der Band betrachtet das Phänomen der klösterlichen Territorien
vornehmlich aus der rückblickenden Perspektive der Säkularisation und
stellt dem Leser eine Fülle an Detailinformationen zur Geschichte
einiger ostschwäbischer Reichsstifte vornehmlich im 17. und 18.
Jahrhundert zur Verfügung. Trotz nicht weniger Überschneidungen und
Wiederholungen bleibt hervorzuheben, dass hier eindeutig Forschungen des
Jubilars weiter geführt werden [2]. Dies ist kein schlechtes Ergebnis
für ein Exemplar der oft geringgeschätzten Gattung Festschrift.
[1] Vgl. auch Chronicon Benedictoburanum (!), MGH SS 9, ed. G.H. Pertz,
Hannover 1851 S. 235: "... nosque statim sub testamento in
proprietatem Augustensi ecclesia tradidit."
[2] Nicht von ungefähr zieht sich wie ein imaginärer roter Faden durch
den Band: Pankraz Fried, Zur Ausbildung der reichsunmittelbaren
Klosterstaatlichkeit in Schwaben, in: Zeitschrift für württembergische
Landesgeschichte 40 (1981) S. 418-435.
Diese Rezension wurde redaktionell betreut von:
Harald Müller <muellerh@geschichte.hu-berlin.de>
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